- Stilllegung der Nord-West-Landebahn
- Verringerung der Flugbewegungen und der bestehenden Belastung durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
- Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger
- Verhinderung des weiteren Ausbaus des Frankfurter Flughafens
- Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr
- Mehr Sicherheit vor Abstürzen